Nach dem Beschluß des OLG Oldenburg vom 07.12.2015, Az. 2 Ss (OWi) 290/15, stellt bereits das in der Hand halten eines Mobiltelefones, um es mit einem Ladekabel im Fahrzeug zum Laden anzuschließen, eine vorsätzliche verbotene Benutzung eines Mobiltelefones im Sinne…