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Erbrecht

Oft ist der Tod eines Menschen nicht nur schmerzhaft, sondern es sind in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von rechtlichen Fragen, wie z.B. die Beendigung von Vertragsverhältnissen des Erlbassers, zu klären. Zudem gilt es zu beachten, dass auf die Erben mit dem Tod des Erblassers dessen Vermögen aber auch dessen Verpflichtungen übergehen.

Wir unterstützen Mandanten bei der Klärung von erbrechtlichen Problemen und bei der Durchsetzung von damit verbundenen Ansprüchen.