Im Bereich des Mietrechts beraten wir Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen umfassend zum Abschluss und zur Beendigung von Mietverträgen. Ebenso gestalten und prüfen wir derartige Verträge. Ein weiterer Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von mietvertraglichen Ansprüchen für Vermieter und Mieter, wie beispielsweise auf Zahlung des Mietzinses (Miete) und der Nebenkosten.