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Maklerrecht

Das Maklerrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 652 ff. BGB) nur sehr allgemein geregelt. Um festzustellen, ob ein Provisionanspruch tatsächlich besteht, ist die Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung zu diesem Rechtsgebiet unverzichtbar. Von entscheidender Bedeutung sind jedoch – wie so oft – die Umstände des konkreten Einzelfalles.

Dies führt sehr oft zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Auftraggeber und dem Makler. Unsere Anwaltskanzlei kann auf eine langjährige Vertretung und Beratung von Maklern und Maklerkunden zurückblicken.