Das Maklerrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 652 ff. BGB) nur sehr allgemein geregelt. Um festzustellen, ob ein Provisionanspruch tatsächlich besteht, ist die Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung zu diesem Rechtsgebiet unverzichtbar. Von entscheidender Bedeutung sind jedoch – wie so oft – die Umstände des konkreten Einzelfalles.