Mit der StVO-Novelle gehen neue bzw. erhöhte Geldbußen einher. Die folgende Ausführung stellt dabei keine vollständige Auflistung aller angehobenen Regelsätze dar, sondern stellt nur einige der vorgenommenen Änderungen vor.
Mit der StVO-Novelle gehen neue bzw. erhöhte Geldbußen einher. Die folgende Ausführung stellt dabei keine vollständige Auflistung aller angehobenen Regelsätze dar, sondern stellt nur einige der vorgenommenen Änderungen vor.
BGH, Urt. v. 20.01.2016, Az. VIII ZR 26/15: BGB § 305 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 1 Satz 1: Ein Stellen von Vertragsbedingungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung…
Nach dem Beschluß des OLG Oldenburg vom 07.12.2015, Az. 2 Ss (OWi) 290/15, stellt bereits das in der Hand halten eines Mobiltelefones, um es mit einem Ladekabel im Fahrzeug zum Laden anzuschließen, eine vorsätzliche verbotene Benutzung eines Mobiltelefones im Sinne…
In seinem Urteil vom 04.02.2016, Az. 1 StR 344/15, hat der BGH entschieden, dass eine bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis davon, dass dort eine Straftat begangen wird, weder für die Annahme einer Mittäterschaft noch einer psychischen Behilfe ausreicht.